Streit um das Ende des Fastenmonats Ramadan

Die jüngsten Entscheidungen aus Saudi-Arabien zum genauen Ende des Fastenmonats Ramadan entzweien die muslimische Welt. Laut Koran ist die Fastenzeit vorüber, sobald die erste Sichel des zunehmenden Mondes zu sehen ist. Theologen aus Saudi Arabien riefen jedoch am 05.09.2011 das Ende des Fastenmonats aus – laut Wissenschaftlern sei der Mond zu diesem Zeitpunkt aber noch gar zu sehen gewesen.

Das Ende des Ramadan ist für die islamische Welt von großer Bedeutung, denn es leitet ein dreitägiges Fest ein (siehe auch mein Beitrag: „Ende des Ramadan – Zeit der Besinnung„). Was eine vereinte Feier der Muslime dieser Welt hätte werden sollen, endet nun im Streit zwischen Sunniten und Schiiten sowie zwischen traditionellen Muslimen und Reformern, die sich für eine genauere Bestimmung des Endes des Fastenmonats einsetzen wollen.

Schon früher war das Ende des Fastenzeit oft strittig, man richtete sich jedoch nach den Weisungen aus Saudi-Arabien, da dessen König offiziell der Wächter der heiligen Moscheen in Mekka – der wichtigsten Glaubensstätte des Islam – und Medina ist. An der diesjährigen Entscheidung kommt die größte Kritik am sunnitischen Saudi-Arabien aus dem schiitischen Iran. Der Streit zwischen den beiden islamischen Gruppen wirft eine Debatte für neue Methoden zur Bestimmung des Endes der Fastenzeit auf.

Der Prophet Mohammed sprach: „Brecht das Fasten erst, wenn ihr sie seht.“ An diesem Grundsatz halten viele traditionelle Muslime fest. Jedoch können durch die Beobachtung durch Menschen nie die Streitigkeiten um den Beginn des Ramadan beigelegt werden. Daher wünschen sich Reformer eine einheitliche und verbindliche Regelung. Der Großmufti von Dubai, Ahmed al-Haddad, spielt beispielsweise mit dem Gedanken, einen Satelliten zu verwenden, um allen Muslimen verbindliche Daten zu liefern. Mit diesem Projekt sind bereits diverse Gelehrte der Universität al-Azhar in Ägypten beschäftigt. Ob sich eine solche Methode jedoch durchsetzen wird oder ob der Islam weiter auf die traditionelle Bestimmung besteht, bleibt abzuwarten.

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Beitragsbild: pixabay.com – bouassa

René Gräber

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