Dürfen Profifußballer fasten?
Der hessische Zweitligist FSV hat drei Spieler muslimischen Glaubens abgemahnt, weil sie während des islamischen Fastenmonats gefastet haben. In den Arbeitsverträgen ist dies den Spielern „ohne ausdrückliche Zustimmung des Vereins“ untersagt. Frank Rybak, der Justiziar der Vereinigung der Vertragsfußball (VDV) hält diese Klausel allerdings für rechtswidrig.
Der FSV Frankfurt betont in einer Pressemitteilung, dass „keine Abmahnung an Spieler wegen Fastens erteilt wurde, sondern wegen der nicht eingehaltenen Abspracheverpflichtung der Spieler.“ Für den Verein gehe es einzig darum, Fasten aus religiösen Gründen, Heilfasten und Diäten aller Art mit den verantwortlichen Ärzten des Clubs abzusprechen. Die medizinischen Abteilung müsse sich auf die „geänderten Gegebenheiten vorbereiten können.“ Andersfalls riskiere der Fußballer bei der normalen Trainingsbelastung seine Gesundheit. Wenn der Profi dann auch noch Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehme, müsse das mit dem Mannschaftsarzt abgesprochen werden, da viele Substanzen Probleme mit den Dopingbestimmungen mit sich bringen könnten.
Der hessische Landesvorsitzende Kurt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) kann das Verhalten des Vereins aus „geschäftlicher Sicht“ verstehen, hätte sich aber aus „moralischer Sicht ein bisschen mehr Respekt“ erwartet.
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Beitragsbild: pixabay.com – jarmoluk